WAS IST MIT ALLTAGSHILFEN GEMEINT?

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige:
    • Individuelle Betreuung, angepasst an den persönlichen Bedarf
    • Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigungen und Aktivitäten
    • Durchführung als Einzelbetreuung
  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:
    • Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegealltags und der Pflegeverantwortung
    • Begleitende Hilfe zur Selbsthilfe, einschließlich Beratung und Unterstützung
    • Orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme anderer Hilfeangebote
  • Angebote zur Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige:
    • Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
    • Hilfe im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung
    • Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individueller Hilfen
  • Haushaltsnahe Unterstützung:
    • Hilfe bei der Haushaltsführung zur Sicherstellung der täglichen Versorgung
    • Beinhaltet hauswirtschaftliche Leistungen, die für das tägliche Leben notwendig sind
    • Hinweis: Dienstleistungen ohne Bezug zur täglichen Versorgung sind ausgeschlossen
  • Individuelle Hilfen im Alltag:
    • Stärkung und Stabilisierung vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten
    • Unterstützung und Befähigung zur Bewältigung des Alltags
    • Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Unterstützung bei:
      • Kommunikation
      • Wahrnehmung sozialer Kontakte
      • Freizeitaktivitäten
      • Behördenangelegenheiten
      • Organisation individueller Hilfen

Wir können Verhinderungspflege!

Verhinderungspflege, was ist das?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich vorübergehend vertreten zu lassen. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson, die den Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld versorgt, vorübergehend verhindert ist.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
  • Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person vor der Verhinderung mindestens sechs Monate lang in ihrem häuslichen Umfeld von der Pflegeperson gepflegt wurde. 

Was beinhaltet die Verhinderungspflege?

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, wie z.B. DEIN ALLTAGSDIENST, die die Pflege während der Verhinderung der Hauptpflegeperson übernimmt.
  • Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise erfolgen.
  • Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Warum ist Verhinderungspflege wichtig?

  • Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen, sich zu erholen und neue Kraft zu tanken.
  • Sie trägt dazu bei, die Pflege im häuslichen Umfeld langfristig sicherzustellen.
  • Sie gibt pflegenden Angehörigen die Gewissheit, dass ihre Liebsten auch in ihrer Abwesenheit gut versorgt sind.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

  • Wenden Sie sich direkt an uns, um sich über die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren.
  • Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung der Verhinderungspflege.

Pflegeberatung / Pflegekontrollbesuch

Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI

  • Es handelt sich um einen verpflichtenden Beratungseinsatz, der von zugelassenen Pflegefachkräften durchgeführt wird.
  • Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen.
  • Die Beratung umfasst eine Überprüfung der Pflegesituation, eine Beratung zu pflegerischen Fragen und gegebenenfalls die Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten.

Für wen ist die Pflegeberatung nach § 37.3 verpflichtend?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die Pflegegeld beziehen und keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, diese Beratung regelmäßig durchführen zu lassen.

Wie oft muss die Beratung stattfinden?

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal alle sechs Monate
  • Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal alle drei Monate
  • Bei Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig in Anspruch genommen werden

Was beinhaltet die Pflegeberatung?

  • Überprüfung der aktuellen Pflegesituation
  • Beratung zu pflegerischen Maßnahmen und Techniken
  • Informationen über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Unterstützung bei Fragen zur Pflegeorganisation
  • Vermittlung von weiteren Unterstützungsangeboten, wie z. B. Tagespflege oder Kurzzeitpflege

Warum ist die Pflegeberatung wichtig?

  • Sie trägt zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege bei
  • Sie unterstützt pflegende Angehörige und gibt ihnen Sicherheit
  • Sie hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden
  • Sollten die Beratungseinsätze nicht Wahrgenommen werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden

Wir unterstützen Sie gerne!

  • Wir bieten Ihnen qualifizierte Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI an
  • Wir beraten Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege
  • Kontaktieren Sie uns für einen Termin oder weitere Informationen

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